Das Unternehmen
Die Förder- & Finanzvermittlungsagentur hilft Selbstständigen und Unternehmern dabei, ihr Förderpotenzial zu erkennen und vollständig auszuschöpfen.
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F.A.Q.
In der Regel findet man alle Förderungen die aktuell zur Verfügung stehen auf den Seiten der jeweiligen Förderstellen. Bundesweite Förderstellen in Österreich sind die Wirtschaftskammer, aws (Austrian Wirtschaftsservice), FFG und die Österreichische Tourismusbank (ÖHT). Allerdings existieren dann noch die Landesförderstellen wie z.B. in Wien die Wiener Wirtschaftsagentur. Für jedes Bundesland existieren eigene Förderstellen. Bei der Wirtschaftskammer kann man ebenfalls noch zusätzlich eine Unterteilung auf die Bundesländer machen und suchen. Auch in einzelnen Gemeinden stehen einige Möglichkeiten für Unternehmen zur Verfügung, um Förderungen von Gemeinden in Anspruch nehmen zu können.
In Deutschland ist sind es mehrere bundesweite Förderstellen wie die BAFA, das BMWi oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Es existieren noch viele weitere bundesweite- aber auch Landesförderstellen und Bezirksförderstellen. Bekannte Förderungen in Deutschland sind u.a. go-digital oder der Digitalbonus.
Sie können uns gerne kontaktieren und wir helfen Ihnen bei der Auswahl der richtigen Förderung.
Mit der Ausbildung sind Sie in der Lage direkt nach Abschluss des Online Kurses, jegliche Förderungen selbst beantragen zu können und somit frisches Geld in Ihr Unternehmen zurückfließen lassen können. In der Online Ausbildung lernen Sie Schritt für Schritt die kompletten Grundlagen bis hin zum Fortgeschrittenen Wissen, alles zum Thema Förderungen, denn welche Förderarten existieren, wo welche Förderungen auffindbar sind und wie ich die Förderung beantragen kann.
In der Fördermittel Ausbildung PLUS erhalten Sie noch zusätzlich alle verfügbaren Case Studies und eine praxisorientierte Schulung wie und auch wo man Förderungen über welche Portale beantragen kann.
Das Geschäftsmodell des Fördermittelberater kann mit der Online Ausbildung oder einem Seminar der FFVA gelernt werden. Dabei werden vor relevanten Themen gelehrt, die notwendig sind um Förderungen verstehen zu lernen und sie richtig beantragen zu können. Die Ausbildung beinhaltet ebenfalls das Wissen über die notwendige Projektbeschreibung und dem Maßnahmenbeginn.
Ja, unter gewissen Voraussetzungen. Grundsätzlich gilt, dass Marketingkosten und Betriebskosten als Einzelposition nicht förderbar sind. Allerdings gibt es spezielle Programme (go-International) wie zum Beispiel der Digitalisierungsscheck oder der Internationalisierungsscheck der Wirtschaftskammer Österreich, bei dem 7500 Euro für Marketingkosten für den Export gefördert werden. Zudem können Marketingkosten aber auch Betriebskosten bei Gesamtprojekten gefördert werden. Wenn Projekte als Einheit eingereicht werden wie bei einem Prototyp oder bei der Einführung neuer Produkte oder Dienstleistungen, ist es möglich diese als Aufwand in den Förderantrag zu integrieren.
Gründer sind Menschen, die zum ersten Mal in die wirtschaftliche Selbständigkeit starten, bzw. im Laufe der vergangenen 5 Jahre kein selbständiges Gewerbe angemeldet hatten, dann gilt man für 3 Jahre als Jungunternehmer. Manche Förderprogramme dehnen die Zeit auf 5 Jahre als Neugründer aus.
Der Förderdschungel ist ohne Hilfe oft schwierig zu durchschauen, vor allem aufgrund der Anzahl der verschiedenen Förderstellen und Förderprogramme. Unternehmensförderungen decken ein sehr breites Spektrum ab wie z.B. Innovations-, Technologie- und Serviceentwicklung, Investitionen, Marketingmöglichkeiten, Bildungsmaßnahmen für Mitarbeiter, Einstellung neuer Mitarbeiter usw.)
Die FFVA ist ständig auf dem neuesten Stand und hilft Unternehmen und Selbstständigen dabei, mithilfe eines Online Kurs, Förderungen für alle zukünftigen Projekte oder Investitionsvorhaben selbst und einfach beantragen zu können. Ebenfalls unterstützen wir Sie in der Beratung, bei Projekten förderfähige Ansätze zu finden, diese dann gemeinsam zu erarbeiten und zu beantragen.
Sollte eine Förderung oder ein Zuschuss für Ihr Unternehmen oder Projekt nicht möglich bzw. sinnvoll sein, kann Ihnen die FFVA auch mit anderen Finanzierungsinstrumenten dabei unterstützen, begünstigte oder besicherte Darlehen und Kredite in Anspruch nehmen zu können.
In den meisten Fällen passiert das, weil der Maßnahmenbeginn (Projektbeginn) vor Einreichung des Förderantrages gestartet hat.
Ein weiterer Ablehnungsgrund ist die kurzfristige Erstellung des Förderantrages, wo meistens Aufgrund des Zeitmangels bzw. Unterschätzung der Beantragung, qualitative Mängel im Förderantrag auftauchen.
Das Projektvorhaben entspricht nicht der Richtlinien.
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