Bis zu 22.500 € Förderung für deine Online-Kampagne!

Gefördert werden 50 % der Online-Marketingkosten – ideal für Selbstständige und KMU's in Österreich.

Wer sein Unternehmen digital über die Landesgrenzen hinaus positionieren will, bekommt jetzt die passende Unterstützung: Mit dem Digital-Marketing Scheck der go-international-Initiative fördert die Wirtschaftskammer gemeinsam mit dem BMAW gezielt kostenpflichtige Online-Marketingmaßnahmen im Ausland. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können sich dabei bis zu 7.500 € pro Antrag und Zielland sichern. Insgesamt sind bis zu drei Zielländer möglich und somit bis zu 22.500 Euro den man als Zuschuss für die Online Werbung über Meta, TikTok oder Google zurück erhält.

Was wird gefördert?

Grundsätzlich gilt: Gefördert wird, was sichtbar im Zielland online beworben wird. Die Basisförderung deckt 50 % der Nettokosten ab – bis zu 7.500 € pro Antrag. Wer zusätzlich einen Technologie- oder Nachhaltigkeitsbonus nachweist, kann sich über eine Aufstockung auf bis zu 10.000 € freuen.

Förderbare Maßnahmen:

  • Suchmaschinenwerbung (z. B. Google Ads)
  • Social-Media-Werbung (z. B. TikTok, Instagram, LinkedIn)
  • Werbung auf Online-Marktplätzen (z. B. Amazon)
  • Display-Werbung, Influencer-Kampagnen, B2B-Plattformen
  • Erstellung von Werbeanzeigen, Übersetzungen, Content-Produktion durch externe Dienstleister (max. 1.000 €)

Wichtig: Förderbar sind nur Maßnahmen mit klarem Ziellandbezug, die nach Antragstellung starten.

Wer kann einreichen?

Antragsberechtigt sind aktive WKÖ-Mitglieder, die

  • eigene Produkte oder Dienstleistungen in einem Zielland bewerben möchten,

  • im gewählten Zielland noch keine bezahlten Online-Marketingaktivitäten (oder max. 1.000 €) durchgeführt haben

  • und deren Kerngeschäft in Österreich liegt.

Auch Handelsunternehmen sind unter bestimmten Bedingungen antragsberechtigt – z. B. wenn mindestens 25 % der Wertschöpfung in Österreich liegt.

Wann und wie beantragen?

Die Einreichung erfolgt digital über das Förderkonto von go-international. Ab dem Einreichen beginnt der Leistungszeitraum (max. 9 Monate). Wichtig: Die Förderperiode endet am 31.03.2027, Anträge sind bis spätestens 31.12.2026 möglich.

Die Förderung wird nach erfolgreicher Abrechnung ausbezahlt. Dafür müssen u. a. Rechnungen, Zahlungsnachweise und Screenshots der Kampagnenauswertungen hochgeladen werden.

samy-extended

Mein Name ist Samy El Makarem und als Berater im Bereich Förderungen habe ich bereits viele Einzelunternehmer und KMUs auf dem Weg zu ihrem wirtschaftlichen Erfolg begleitet. 

Auf den Social Media Kanälen, Instagram, TikTok sowie YouTube bin ich unter dem Namen „Förderminister“ bekannt und helfe Privatpersonen und Unternehmen mit kostenlosen Tipps.